1820 veränderte sich die Sozialstruktur von Wismar, durch die Aufhebung der Leibeigenschaft.
1820 hob man die Leibeigenschaft im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin auf. Aus den Gutsdörfern zogen die Tagelöhnerfamilien in die Stadt. In den Jahren von 1820-1830 erwarben 213 ehemalige Tagelöhner das Bürgerrecht von Wismar. Sie wurden als Arbeitsleute bezeichnet. Die ehemaligen Tagelöhner zahlten 3 Taler Bürgergeld, was für ihre soziale Stellung ein sehr hoher Betrag war. Aus diesem Grund war es vielen Tagelöhner möglich das Bürgerrecht zu erwerben.
Von 1820-1825 gab es eine Agrarkrise, bei der ebenfalls viele Tagelöhner nach Wismar zogen. Aufgrund der Krise wurde zu dieser Zeit kein Lohn auf den Gütern gezahlt. Die Tagelöhner wussten aber, dass der Bau von Chausseen geplant war, zog es sie in die Stadt. Man suchte Handlanger im Baugewerbe und Arbeitsleute für den Ausbau des Hafens. Sie erhofften sich, ihre Lebenslage für sich und ihre Familien zu verbessern. Durch sie wurde das Wismarer Vorproletariat, die stärkste Bevölkerungsschichten Wismars gestärkt.
Originally posted 2019-07-04 10:10:39.