Wismar kehrte 1803 von Schweden in den Besitz von Mecklenburg-Schwerin zurück.
Wismar und das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin
1796 wurde das Verlöbnis von König Gustav IV Adolf von Schweden mit Herzogin Luise Charlotte von Mecklenburg aufgelöst. Aus diesem Grund verhandelte man über die Bedingungen der Bekenntnismaß, der Insel Poel und des Amtes bei Klosters zum Schweriner Herzog tun. Wismar als Stadt und Herrschaft hatte für Schweden an Bedeutung verloren. Man plante die Abtretung des Pfandbesitzes, um das Gesicht der schwedischen Krone zu wahren.
Die Verhandlungen waren langwierig und kompliziert. Am 26. Juni 1803 unterzeichnete man in Malmö den Vertrag über die Abtretung Wismars, Poels und Klosters an den Herzog von Mecklenburg-Schwerin gegen die Zahlung einer Summe von 1.250 000 Hamburger Talern. Im Vertrag wurde das Recht des schwedischen Königs festgehalten, den Pfandbesitz nach 100 Jahren wieder einzulösen. Der Zinssatz wurde so hoch angesetzt, dass man davon ausgehen, dass die Wiedereinlösung nicht stattfinden würde.
Wismar, die Insel Poel und das Amt Neukloster gehörte nach 155 Jahren nach dem Friedensvertrag von Osnabrück wieder zu Mecklenburg. Die feierliche Übergabe der Stadt an der Herrschaft Wismars an den Bevollmächtigten vom Herzog von Mecklenburg-Schwerin fand am 19. August 1803 statt. Dies geschah im großen Saal vom Fürstenhof durch den schwedischen Reichskanzler. Die Wismarer Bürger hofften dadurch auf einen wirtschaftlichen Aufschwung, der nicht stattfand.
Quelle: Rat der Stadt Wismar (Hrsg.): Wismar 1229-1979. Beiträge zur Geschichte einer Stadt. Rostock 1979.
Originally posted 2019-06-28 07:09:09.