Das lübische Recht
Nach lübischen Recht teilte man die Herrschaftsgewalt der Stadt in drei Teile. Der Vogt trat als Vertreter des Landesherren auf. Die zweite Machtposition übernahm der Rat und die dritte Position, die Bürgerschaft. Nach der Wismarer Stadtgründung fanden die Handwerker ihren Platz im Stadtrat. Mit der Einführung der lübischen Ordnung verloren sie ihre Ratsfähigkeit. Der Rat stand unter der Aufsicht des Vogtes, der das Stadtregiment leitete. Er verantwortete die niedere und höhere Gerichtsbarkeit und erließ Willküren, städtische Rechtsnormen. Erste städtische Urkunden stellten der landesherrliche Vogt und der Rat gemeinsam aus. Der Landesfürst in Wismar behielt wesentliche Rechte, wie die niedere Gerichtsbarkeit, das Münzrecht und Anderes. Die Stadt blieb damit von ihm abhängig.
Der Kampf gegen die Stadtherren
Der Konflikt zwischen der bürgerlichen Mittelschicht und den Patriziern verschärfte sich dadurch, dass z. B. die Handwerker nicht ratsfähig waren. Aus diesem Grund waren sie vom Stadtregiment ausgeschlossen. Einen anderen Punkt bildeten die niedrigen Einkommen plebejischer Schichten.
Um gegen die Stadtherren vorgehen zu können, schlossen sich Städtebürger zu Gemeinschaften zusammen: die Kommunen. Es kam zu Kämpfen zwischen Feudalherren und dem Bürgertum innerhalb der Stadt. Als Folge der Konflikte entstanden Kommunebewegungen. Während der Kommunebewegungen arbeiteten die bürgerliche Mittelschicht und die Plebejer, welche sonst untereinander ebenfalls Konflikte hatten, zusammen. Beide versuchten die Patrizier je Ratsherrschaft zu beenden. Man schuf ein Bündnis, in welchem Vertreter beider Schichten erschienen und politisch aktiv waren.
Die Bürger wollten das feudale Stadtregiment überwinden. Bindungen an den Landesherren sollten sich lockern. Man strebte die Aufstellung einer eigenen städtischen Gerichtsbarkeit an. Die Bürger verlangten die Einrichtung eigener Verwaltungsorgane. Die Bedingungen für Handel und Handwerk sollten sich verbessern.
Ende des 13. Jahrhunderts schränkte das Wismarer Bürgertum die Macht des landesherrlichen Vogts ein. Er übernahm nur eine symbolische, repräsentative Regierungsgewalt. Die fürstliche Burg kaufte man für 6000 lübischen Mark auf. Mit dem Erfolg gegen die feudalen Stadtherren, erwarb der Stadtrat die Berechtigung, diese abzureißen. Wismars Stadtrat stellte innerhalb der Stadtmauern ein Grundstück zur Errichtung eines unbefestigten Fürstenhofes zur Verfügung.
Stadtmauer und Tore von Wismar
1276 errichtete man eine Stadtmauer mit Wall und Graben, um die Stadt von der landesfürstlichen Burg zu trennen. Sie lag ab diesem Zeitpunkt außerhalb der Stadtmauer. Die Stadtmauer war 3,5-4 m hoch. Mauertürme und Wachhäuser verstärkten sie. Fünf Stadttore führten aus Wismar heraus: das lübsche Tor, das Mecklenburger Tor, das Altwismartor, das Poeler Tor und das große Wassertor.
Die Bevölkerung
Das älteste Stadtbuch weist nach, dass ein Großteil der ersten Einwohner der Stadt aus Mecklenburg stammte. Weitere kamen aus Niedersachsen, Friesland, Westfalen, Holstein und Lauenburg. Minderheiten bildeten Einwohner aus Holland, Flandern, der Altmark, der Prignitz, aus Schleswig und Dänemark. 1238 standen in der Altstadt die beiden Kirchspiele St. Marien und Sand Nicolai. Die Bevölkerung von Wismar stieg rapide an. Wismars Bevölkerung lag bei 5000 Einwohnern. Das Kirchspiel nannte man Pfarrsprengel oder Kirchsprengel genannt. Es bezeichnete eine Kirche und den zuständigen Pfarrer. Bürger in Wismar besaßen innerhalb der Stadtmauern ein Haus, eine Wohnbude oder ein Grundstück. Ein Bürgerprivileg bestand darin, unter der Verlosung der Acker teilnehmen zu dürfen. Wer einen Acker nutzte verpflichtete sich zur Pachtzahlung, die pro Ackerlos 1 lybische Mark betrug. Ackerbauern, die man Bauersleute nannte, mit einem privaten Grundbesitz zahlten die Bede, eine Grundsteuer. Bürger und Einwohner entrichteten den Schoß, die Vermögensteuer. Später kam die Akzise, eine Verbrauchssteuer dazu. Die Stadt legte sie auf festgelegte Lebensmittel und Güter.
Die Gebäude
Die Häuser Wismars bestanden aus Holz. Wohnhäuser errichtete man aus Holzverband mit Lehmwänden. Einige Häuser konstruierte man aus Stein. 1267 gab es einen Großbrand in der Stadt, der über die Hälfte der Wohnhäuser vernichtete. Anschließend begann man Wohngebäude aus Backsteinen zu bauen. Die Gebäude bezeichnete man als Häuser, Buden und Wohnkeller. Die Häuser konstruiert man mit einem Obergeschoss und einen Giebel. Buden bestanden nur aus einem Erdgeschoss. Der Konflikt zwischen der bürgerlichen Mittelschicht und den Patriziern verschärfte sich dadurch, dass z. B. die Handwerker nicht ratsfähig waren und vom Stadtregiment ausgeschlossen waren. Unmittelbar an der Stadt errichtete man im Auftrag von Fürst Johann von Mecklenburg eine Burg, auf dem Weberkamp. Die Stadtmauer setzte sich aus Pfahlwerk, mit Wall und Graben zusammen. 1474 gab es in Wismar 1478 Wohnungen in Buden und Kellern. Zu dieser Zeit gab es nur 577 Wohnhäuser.
Die Wirtschaftsgrundlage der Stadt
Wismar liegt geografisch am südöstlichen Ende eines tiefen Meereinschnittes, der Mecklenburger Bucht, was den Seehandel begünstigte. Die Stadt lag in der Nähe alter Handelsstraßen und stellte damit mühelos eine Verbindung zu anderen Handelszentren her. Wismar entwickelte sich von Anfang an als Fernhandels- und Exportstadt. Der Handel mit Salz, Getreide, Wolle, Wollstoffen (Feinlaken), Leinwänden, Fischen, Häuten und Pelzen florierte. Der dänische König verlieh der Stadt Wismar die gleichen Privilegien wie Lübeck. Die mecklenburgischen Landesfürsten und andere Städte begünstigten Wismar ebenfalls, was Handel und gewerbliche Produktion förderte. Wismar handelte mit England, Norwegen, Flandern, Dänemark, Schonen, preußische und niederländische Städte und Häfen. Wismars Markt erweiterte sich zwischen dem 13. und 14. Jahrhundert, in dem es Dörfer und Höfe aus unmittelbarer Umgebung aufkaufte.
Quellen:
Lisch, Georg Christian Friedich: Geschichte der früstlichen Residenz-Schlösser zu Wismar, Schwerin und Gadebusch. In: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde. Schwerin 1840.
Kühnel, Paul: Die slavischen Ortsnamen in Mecklenburg. In: Verein für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 46, 1881.
Rat der Stadt Wismar (Hrsg.): Wismar 1229-1979. Beiträge zur Geschichte einer Stadt. Rostock 1979.
Originally posted 2018-06-21 14:01:00.